Willkommen - Verband Swedischer Makler

In Schweden gibt es ein besonderes Maklergesetz, das den Maklerberuf regelt, sowohl hinsichtlich des Rechts, Vermittlertätigkeit auszuüben als auch der Maklerverpflichtungen, -verantwortlichkeiten und -rechte. Eine Person, die als Immobilienmakler tätig ist, muss bei einer besonderen staatlichen Behörde registriert sein. Die Voraussetzungen für die Registrierung gehen aus dem Maklergesetz hervor. Heute wird eine zweijährige Hochschulausbildung verlangt, die u.a. Jura, Wirtschaft und Bautechnik umfasst. Durch seine gründliche Ausbildung trägt der Immobilienmakler die Verantwortung und sorgt für die gesamte Übernahme einschließlich der Erstellung des Übernahmevertrags.

Der Schwedische Immobilienmakler soll ein unparteiischer Berater sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer sein, mit einer Ausnahme: Der Immobilienmakler hat seinem Auftraggeber gegenüber eine grössere Verpflichtung in Bezug auf die eigentliche Preisgestaltung. Ist der Verkäufer Auftraggeber des Maklers, ist der Makler in erster Linie verpflichtet, den bestmöglichen Preis für seinen Auftraggeber zu erzielen, jedoch in Bezug auf Auskünfte über die Immobilie, Ratschläge oder Informationen hat der Immobilienmakler auch eine schadenersatzbewehrte Verantwortung dem Käufer gegenüber. Hinsichtlich der Erstellung von Übernahmeverträgen hat der Immobilienmakler zu gleichen Teilen die Interessen des Käufers wie auch des Verkäufers wahrzunehmen und den Übernahmevertrag so zu formulieren, dass beide Seiten seinen Sinn verstehen.